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6.2. Überprüfung elektronischer Manuskripte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=6.2-reading-electronic-manuscripts&lang1=fi

Mithilfe spezieller Programme können die Struktur des Textes sowie die korrekte Verwendung und Anwendung der einheitlichen Schreibregeln überprüft werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.1.5. Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.1.5-addresses-in-member-states-characteristics&lang1=fi

Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.4.4. Sonstige Disclaimer – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.4-other-disclaimers&lang1=fi

Dem Schutzvermerk können weitere rechtliche Hinweise hinzugefügt werden, um die Verantwortung für die Nutzung der bereitgestellten Informationen, den Inhalt des Dokuments oder die geäußerten Meinungen abzulehnen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.4.2. Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.2-authorisation-conditions-reuse&lang1=fi

Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.5. Verwaltungsstruktur der Europäischen Union: amtliche Bezeichnungen und Reihenfolge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.5-administrative-structure-of-the-eu&lang1=fi

Die Verwaltungsstruktur der Europäischen Union besteht aus Organen und Einrichtungen, interinstitutionellen Diensten, Agenturen und sonstigen Stellen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

Teil III Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=part-three-conventions-common-to-all-languages&lang1=fi

Die für alle Sprachen geltenden Regeln sind Sprachregelungen, auf die sich die Organe der Europäischen Union geeinigt haben, um eine Harmonisierung in den 24 Amtssprachen der EU zu gewährleisten.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5. Aufbau einer Veröffentlichung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5-structure-of-a-publication&lang1=fi

Der Aufbau einer Veröffentlichung umfasst verschiedene Teile wie den Umschlag, die Haupttitelseite, Ausgabeelemente (z. B. Urheberrechtshinweise) und Präsentationselemente wie Verweise und Zitate.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

6.1. Überprüfung des Manuskripts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=6.1-reading-the-manuscript&lang1=fi

Korrektoren des Amts für Veröffentlichungen überprüfen das Manuskript, um einen Gesamtüberblick über das Werk zu bekommen, und benachrichtigen den Autor im Fall von Unklarheiten.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.