FAQ – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/frequently-asked-questions
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Das Amt für Veröffentlichungen teilt jeder monografischen Veröffentlichungeine Internationale Standardbuchnummer (ISBN) zu.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Literaturverweise beinhalten verschiedene Elemente (wie Name des Autors, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Jahr der Veröffentlichung), die von der Art und Quelle abhängen, auf die verwiesen wird.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
In mehrsprachigen Veröffentlichungen werden Adressenlisten in der Regel nur einmal gesetzt, sodass sie einheitlich und konsistent sind.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Eine Tabelle veranschaulicht den Text oder erläutert ihn mit zusätzlichen Angaben.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Die Reihenfolge der Fußnoten und sonstigen Anmerkungen ist in allen Sprachfassungen gleich.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Elektronische Adressen werden durch die Angabe „E-Mail“ oder „Internet“ eingeleitet, gefolgt von einem Doppelpunkt.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Die Reihenfolge der Aufzählung unterscheidet sich für Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder und auch im Text und in den Tabellen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Dezentrale Agenturen sind auf der Grundlage eines gesonderten Rechtsakts mit der Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe beauftragt.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Jede der vier Umschlagseiten hat unterschiedliche Bestandteile.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.