3.3.2. Ergänzungen und Nummerierung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.3.2-additions-and-numbering&lang1=fi
Werden in den verfügenden Teil eines Rechtsakts später Artikel, nummerierte Absätze oder andere Untergliederungen, die durch eine Nummer oder einen Buchstaben gekennzeichnet sind, eingefügt, so gelten besondere Nummerierungsregeln.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.