9.2. Elektronische Adressen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.2-electronic-addresses&lang1=fi
Elektronische Adressen werden durch die Angabe „E-Mail“ oder „Internet“ eingeleitet, gefolgt von einem Doppelpunkt.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.