3.2.2. Anführungen anderer Rechtsakte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.2.2-referring-to-other-acts
Der Verweis auf einen anderen Rechtsakt variiert, je nachdem, ob er in einem Titel, in Bezugsvermerken oder in Erwägungsgründen, Artikeln und Anhängen angeführt wird.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.