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4.2.2. Der logische Aufbau von Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.2.2-logical-structure-of-documents

Der Inhalt eines gedruckten Dokuments sollte logisch strukturiert dargestellt werden, wobei unterscheidbare Textbestandteile (Überschriften, Text, Verweise usw.) zu verwenden sind.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.2.2. Der logische Aufbau von Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.2.2-logical-structure-of-documents&lang1=de

Der Inhalt eines gedruckten Dokuments sollte logisch strukturiert dargestellt werden, wobei unterscheidbare Textbestandteile (Überschriften, Text, Verweise usw.) zu verwenden sind.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.1.1. Die Autoren und das Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.1.1-authors-and-the-publications-office&lang1=de

Zu den Dienstleistungen, die das Amt für Veröffentlichungen für Autoren erbringt, gehören die Erstellung von Veröffentlichungen in verschiedenen Formaten, grafische Gestaltung, Korrekturlesen, Druck auf Anfrage und die Vergabe von Kenndaten.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.3.3. Kombinierte fortlaufende Sammelwerke und Monografien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.3.3-combined-serial-publications-monographs

Bestimmte fortlaufende Sammelwerke (Jahrbücher und monografische Reihen) sind darüber hinaus, beispielsweise aus Vermarktungsgründen, als Monografien aufzufassen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.