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5.4.1. Schutzvermerk – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.4.1-copyright-notice

Der Schutzvermerk informiert den Leser darüber, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Darin sollte der Inhaber des Urheberrechts am Werk angegeben werden sowie das Jahr der Veröffentlichung und ob bzw. unter welchen Bedingungen die Weiterverwendung zulässig ist.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.5. Verwaltungsstruktur der Europäischen Union: amtliche Bezeichnungen und Reihenfolge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.5-administrative-structure-of-the-eu&lang1=de

Die Verwaltungsstruktur der Europäischen Union besteht aus Organen und Einrichtungen, interinstitutionellen Diensten, Agenturen und sonstigen Stellen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.3.1. Änderungen im Text – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.3.1-amendments-in-the-text&lang1=fi

Die Darstellung von Änderungen im Text richtet sich danach, ob sie einen ganzen Artikel, einen näher bezeichneten oder nicht bezeichneten Unterabsatz, einen Satz oder einen Teil eines Satzes betreffen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5. Aufbau einer Veröffentlichung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5-structure-of-a-publication&lang1=de

Der Aufbau einer Veröffentlichung umfasst verschiedene Teile wie den Umschlag, die Haupttitelseite, Ausgabeelemente (z. B. Urheberrechtshinweise) und Präsentationselemente wie Verweise und Zitate.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.5. Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.7. Aufzählungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Es gibt einfache Aufzählungen, mit arabischen Ordnungszahlen oder mit Gedankenstrichen, und komplexe Aufzählungen, die den Regeln für die Textgliederung mit Ordnungszahlen und -buchstaben, Bindestrichen und Aufzählungszeichen folgen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

7. Länder, Sprachen, Währungen und die entsprechenden Kürzel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=7-countries-languages-currencies-abbreviations&lang1=de

Einheitliche Regeln vereinfachen und harmonisieren die Schreibweise von Ländernamen, Sprachen, Währungen und deren Abkürzungen sowie die Reihenfolge ihrer Aufzählung in verschiedenen Fällen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.4. Kenndaten (Identifikatoren), vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Das Amt für Veröffentlichungen ist dafür zuständig, den Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union die Kenndaten zuzuteilen.
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