3.2.4. Verweise auf Änderungen eines Rechtsakts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.2.4-references-to-amendments-to-an-act&lang1=de
Verweise auf die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte sind immer als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, daher enthalten die Fußnoten nur die Fundstelle der ursprünglichen Fassung und erwähnen keine späteren Änderungen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.