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4.5. Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.5-identifier-assigned-by-court-of-justice

Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.2. Haupttitelseite – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.2-title-page

Die Haupttitelseite enthält den Namen des Herausgebers, den Titel des Werks, die Nummer der Ausgabe und/oder das Erscheinungsjahr, den Sitz des Herausgebers, den Namen des Autors und ggf. die Nummer des Bandes oder den Titel der Sammlung.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.9. Verweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9-references&lang1=de

Ein Verweis gibt die Quelle eines Zitats an oder bezeichnet ein mit dem behandelten Gegenstand im Zusammenhang stehendes Werk oder den Teil eines Werks; er kann im laufenden Text oder in der Fußnote stehen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.1.5. Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.1.5-addresses-in-member-states-characteristics&lang1=de

Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.1.5. Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=9.1.5-addresses-in-member-states-characteristics

Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.