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5.1.2. Verwendung von Farben auf Umschlägen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.1.2-use-of-colour-on-covers&lang1=de

Farben auf Umschlägen sollten in der Regel nur als Mittel der grafischen Gestaltung oder zur besonderen Kennzeichnung von Sammlungen oder Serien verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.4.3. Digital Object Identifier (DOI) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4.3-digital-object-identifier&lang1=de

Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein System zur Identifizierung eines Produkts in einer digitalen Umgebung und soll die permanente Aufrechterhaltung von Hyperlinks sicherstellen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

Teil III Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=part-three-conventions-common-to-all-languages&lang1=de

Die für alle Sprachen geltenden Regeln sind Sprachregelungen, auf die sich die Organe der Europäischen Union geeinigt haben, um eine Harmonisierung in den 24 Amtssprachen der EU zu gewährleisten.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.4.1. Reihenfolge der Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.4.1-order-of-treaties&lang1=fi

Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

2.4. Formel zur Verbindlichkeit von Verordnungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2.4-compulsory-character-of-regulations&lang1=fi

Nach dem letzten Artikel folgt eine Formel, die den verbindlichen Charakter der Verordnungen definiert, in einer besonderen typografischen Darstellung.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.