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3.6. Definition eines Ausdrucks oder eines Wortes – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.6-definition-expression-or-word&lang1=fi

Zu definierende Ausdrücke oder Wörter sind stets in doppelte Anführungszeichen zu setzen (einfache Anführungszeichen, wenn sie bereits innerhalb einer Anführung stehen).
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

6.2. Überprüfung elektronischer Manuskripte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=6.2-reading-electronic-manuscripts&lang1=de

Mithilfe spezieller Programme können die Struktur des Textes sowie die korrekte Verwendung und Anwendung der einheitlichen Schreibregeln überprüft werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

6. Typografische Angaben und Textüberprüfung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=6-typographic-instructions-and-revision-of-text

Um harmonisierte Veröffentlichungen in einem mehrsprachigen Umfeld zu erstellen, ist den Arbeitsrichtlinien für typografische Anweisungen und eine standardisierte Gestaltung zu folgen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.1.3. Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.1.3-proofreading-publications-office&lang1=fi

Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.6. Textgliederung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.6-divisions-of-the-text&lang1=de

Der Text eines Werks muss so erscheinen, dass der Leser ihm leicht folgen kann. Dies kann durch die Gliederung in Abschnitte und Unterabschnitte und die Verwendung verschiedener Nummerierungssysteme erreicht werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.4. Kenndaten (Identifikatoren), vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4-identifiers-assigned-by-publications-office&lang1=de

Das Amt für Veröffentlichungen ist dafür zuständig, den Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union die Kenndaten zuzuteilen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.1.2. Adressen in einsprachigen Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.1.2-addresses-in-unilingual-documents&lang1=de

In einsprachigen Veröffentlichungen gelten unterschiedliche Regeln und Empfehlungen für Sendungen in Länder, die das lateinische Alphabet verwenden, für Nicht-EU-Länder, die das lateinische Alphabet nicht verwenden, und für Mitgliedstaaten, die das kyrillische oder griechische Alphabet verwenden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.6. Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission: amtliche Bezeichnungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.6-commission-directorates-general-services&lang1=de

Die Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission werden in Voll- oder Kurzform bezeichnet, mit gängigem oder internem Kürzel und nach Politikbereichen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.