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3.3.2. Ergänzungen und Nummerierung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.3.2-additions-and-numbering&lang1=de

Werden in den verfügenden Teil eines Rechtsakts später Artikel, nummerierte Absätze oder andere Untergliederungen, die durch eine Nummer oder einen Buchstaben gekennzeichnet sind, eingefügt, so gelten besondere Nummerierungsregeln.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4. Erstellung und Kennzeichnung der Dokumente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4-document-preparation-and-identifiers&lang1=de

Dokumente werden von verschiedenen Akteuren während des Veröffentlichungsprozesses bearbeitet, und je nach Art der Veröffentlichung werden Kenndaten zugewiesen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.1.2. Projektabwicklung im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.1.2-project-management-publications-office

Aufgabe des Projektleiters ist die typografische Vorbereitung des Manuskripts, und das Grafikatelier gestaltet auch Entwürfe und Druckvorlagen für einige Projekte.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.