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11. Nachschlagewerke – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=11-reference-works

Eine einheitliche Schreibweise und eine standardisierte Aufmachung von EU-Werken sind von wesentlicher Bedeutung; in diesem Zusammenhang verweist das Amt für Veröffentlichungen auf die neuesten Ausgaben der hier aufgeführten Veröffentlichungen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.5.1. Gegliederte Aufzählungen – Darstellung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.5.1-listed-points-presentation&lang1=de

Der Aufzählung von Rechtsakten steht üblicherweise ein Einleitungssatz voran, und die zu verwendende Nummerierung und Zeichensetzung hängen von der Ebene ab.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.3.3. Kombinierte fortlaufende Sammelwerke und Monografien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.3.3-combined-serial-publications-monographs&lang1=fi

Bestimmte fortlaufende Sammelwerke (Jahrbücher und monografische Reihen) sind darüber hinaus, beispielsweise aus Vermarktungsgründen, als Monografien aufzufassen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.4.2. Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4.2-international-standard-serial-number&lang1=fi

Fortlaufende Ressourcenmüssen durch eine Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) gekennzeichnet werden, die das Amt für Veröffentlichungen zuteilt.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.7. Aufzählungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.7-listed-points&lang1=fi

Es gibt einfache Aufzählungen, mit arabischen Ordnungszahlen oder mit Gedankenstrichen, und komplexe Aufzählungen, die den Regeln für die Textgliederung mit Ordnungszahlen und -buchstaben, Bindestrichen und Aufzählungszeichen folgen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.