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E.2.2 Erhaltung von Streuobstbeständen: Nachpflanzung | landwirtschaft.hessen.de

https://landwirtschaft.hessen.de/naturschutz-und-artenvielfalt/foerderung/foerderungen-im-bereich-natur-und-artenschutz/e22-erhaltung-von-streuobstbestaenden-nachpflanzung

Erhaltung und der Erweiterung von Hochstamm-Streuobstwiesen, regionaler Streuobstsorten, Schutz der Biodiversität, Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Insekten durch bspw. Nachpflanzung und Pflege.
Mindestpflanzabstand 10 m Max. 100 Bäume/ha Wildschutz anbringen und Baumscheibe offenhalten Bei