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Europa handlungsfähig machen

https://infopoint-europa.de/de/articles/europa-handlungsfaehig-machen-warum-wir-genau-jetzt-einen-konvent-brauchen

In einem Gastartikel für das Blog „Der (europäische) Föderalist“ fordern unser Landesvorsitzender, Lars Becker, und die JEF-Bundesvorsitzende, Clara Föller, dass die Bundesregierung an ihrem selbstgesetzten Ziel der Einberufung eines europäischen Konvents festhält.
Hamburg Staatsamt (FHH) EU-Projekte in Hamburg Neuer Content Rückforderungen bei

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Kompetenzausübungsregeln im EU- Vertrag- Zur Bedeutung des Subsidaritätsprinzips

https://infopoint-europa.de/de/articles/kompetenzausuebungsregeln-im-eu-vertrag-zur-bedeutung-des-subsidaritaetsprinzips

Die Union darf gemäß Art. 5 Abs. 1 EUV nur im Rahmen der ihr durch die Mitgliedsstaaten vertraglich übertragenen Zuständigkeiten tätig werden („Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“). Wie sich das in der Praxis auswirkt, wird im folgenden dargestellt
Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei

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Dossier Generationengerechtigkeit

https://infopoint-europa.de/de/articles/dossier-generationengerechtigkeit

„Generationengerechtigkeit“ ist mittlerweile in aller Munde. Zunächst möchten wir Ihnen erklären, warum sogar Ursula von der Leyen in ihrer letzten Rede zur Lage der Union dieses Thema angesprochen hat. Dann gehen wir darauf ein, was unter Generationengerechtigkeit überhaupt verstanden werden kann. Danach schauen wir uns einige Aktivitäten der Europäischen Union im Hinblick auf die Thematik an. Zuletzt soll noch kurz auf die Zukunftsvision der Europäischen Kommission eingegangen werden.
des EU-Binnenmarktes Maßnahmen zur Unterstützung der Europäerinnen und Europäer bei

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Der Beitritt der EU zur EMRK – überflüssig oder überfällig?

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-beitritt-der-eu-zur-emrk-ueberfluessig-oder-ueberfaellig

Am 1. Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz des Rates der Europäischen Union (EU) übernommen. In das Programm für die sechsmonatige Präsidentschaft wurde das Ziel aufgenommen, die Verhandlungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wieder voranzutreiben.1 Dieser Aspekt war zuvor einige Jahre von der EU vernachlässigt worden. Das Wiederaufgreifen des Ziels soll zum Anlass genommen werden, sich mit dem Beitritt der EU zu diesem völkerrechtlichen Vertrag näher auseinanderzusetzen.  
Setzt sich der Staat hiermit bei einer Entscheidung nicht auseinander, verstößt er

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