"Pablo Escobar" https://infopoint-europa.de/de/articles/pablo-escobar
In der Europäischen Union darf der Name des bekannten Drogenbosses wegen des Verstoßes gegen moralische Werte nicht als Unionsmarke eingetragen werden, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 17.04.2014 – T-255/23). Der Name wird dem Gericht zufolge mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid assoziiert.
Hintergrund ist, dass es sich bei Escobar um einen Drogenbaron und Drogenterrorist
