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"Pablo Escobar"

https://infopoint-europa.de/de/articles/pablo-escobar

In der Europäischen Union darf der Name des bekannten Drogenbosses wegen des Verstoßes gegen moralische Werte nicht als Unionsmarke eingetragen werden, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 17.04.2014 – T-255/23). Der Name wird dem Gericht zufolge mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid assoziiert.
Hintergrund ist, dass es sich bei Escobar um einen Drogenbaron und Drogenterrorist

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,,Kaskadenverweisung" als ein Verstoß gegen EU-Recht

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-urteil-zum-widerruf-von-verbraucherkrediten

Wir schauen ins Jahr 2020 zurück zu einer wegweisenden Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020! Der EuGH sorgte mit dieser Entscheidung dafür, dass sich Millionen von Verbraucher:innen Jahre später wieder von ihrem Darlehensvertrag lösen konnten. Wieder einmal stärkte der EuGH mit dieser Entscheidung die Verbraucherrechte der EU-Bürger! 
Bei dem Urteil vom 26.03.2020 (Az.

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EU-Energierat einigt sich

https://infopoint-europa.de/de/articles/eu-energieminister-einigen-sich

Die EU-Energieminister:innen haben sich am 30. September 2022 auf Notfallmaßnahmen zur Eindämmung hoher Strompreise geeinigt. Beschlossen wurde eine EU-Verordnung, welche Regelungen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt sowie eine Solidarabgabe für Energieproduzenten umfasst. Die Einnahmen sollen an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Statuiert wurde zudem ein verbindliches Ziel zur Stromeinsparung für alle Mitgliedstaaten der EU. Die EU-Kommission stellte auch ein „Herbstpaket“ im Gasbereich vor.
Habeck sieht in den Maßnahmen gute und wirksame Instrumente, um den Preisanstieg bei

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Digital Markets Act: EU-Kommission benennt sog. Gatekeeper

https://infopoint-europa.de/de/articles/digital-markets-act

Seit Jahren werden die großen Tech-Konzerne immer wieder für die Ausnutzung ihrer Marktmacht zum Nachteil für Mitbewerber und Verbraucher gerügt. Damit soll nun Schluss sein, jedenfalls in der EU. Die EU-Kommission hat die ersten Tech-Riesen als sog. „Gatekeeper“ im Sinne des Digital Markets Act eingestuft und so mit dessen Umsetzung begonnen. 
von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens bzw. bis zu 20 % bei

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