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Der EU AI-Act

https://infopoint-europa.de/de/event/333

In Brüssel kommen in diesen Tagen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, der Kommission und des Europaparlaments zur womöglich finalen Verhandlungsrunde zum AI-Act zusammen. Obwohl mit der Zustimmung des Parlaments zum umfangreichsten KI-Regulierungspaket der Welt im Juni schon alles klar schien, schätzt der Unterhändler des EP die Chancen auf eine Einigung im heutigen Trilog als „50 zu 50“ ein.
Landesvorstandes, Europa-Union Hamburg e.V. und CBDO, ARIC 20:30 Get together Bei

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„Pablo Escobar“

https://infopoint-europa.de/de/articles/pablo-escobar

In der Europäischen Union darf der Name des bekannten Drogenbosses wegen des Verstoßes gegen moralische Werte nicht als Unionsmarke eingetragen werden, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 17.04.2014 – T-255/23). Der Name wird dem Gericht zufolge mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid assoziiert.
Hintergrund ist, dass es sich bei Escobar um einen Drogenbaron und Drogenterrorist

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EU-Energierat einigt sich

https://infopoint-europa.de/de/articles/eu-energieminister-einigen-sich

Die EU-Energieminister:innen haben sich am 30. September 2022 auf Notfallmaßnahmen zur Eindämmung hoher Strompreise geeinigt. Beschlossen wurde eine EU-Verordnung, welche Regelungen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt sowie eine Solidarabgabe für Energieproduzenten umfasst. Die Einnahmen sollen an die Verbraucher:innen weitergegeben werden. Statuiert wurde zudem ein verbindliches Ziel zur Stromeinsparung für alle Mitgliedstaaten der EU. Die EU-Kommission stellte auch ein „Herbstpaket“ im Gasbereich vor.
Habeck sieht in den Maßnahmen gute und wirksame Instrumente, um den Preisanstieg bei

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EuG bestätigt Sanktionen gegen russischen Mobilfunkanbieter

https://infopoint-europa.de/de/articles/sanktionen-megafon

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 15. Januar 2025 entschieden, dass die Sanktionen gegen den russischen Mobilfunkanbieter MegaFon rechtmäßig sind. Das Gericht wies eine Klage des Unternehmens ab, das sich gegen die im Februar 2023 verhängten Maßnahmen gewehrt hatte.
Die Entscheidung des EuG ist ein weiterer Schritt bei der Durchsetzung der EU-Sanktionen

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