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Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

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Der EuGH (Urteil vom 30.04.2024 – Az. C-470/21) entschied, dass IP-Adressen von nun an zur Bekämpfung jeglicher Straftaten vorbeugend gespeichert werden dürfen. Damit wich der EuGH von seiner bisher restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ab.
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