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Wirtschaftssanktionen nach Art. 215 AEUV – ein scharfes Schwert?!

https://infopoint-europa.de/de/articles/wirtschaftssanktionen-nach-art-215-aeuv-ein-scharfes-schwert

Ein Mittel der außenpolitischen Einflussnahme sind Sanktionen, die die EU gegen Drittstaaten verhängen kann, wenn diese gegen Völkerrecht verstoßen. Wann können diese Maßnahmen eingesetzt werden und wie wirkungsvoll sind sie?
Bei EU-Sanktionen wird gemeinhin unterschieden zwischen solchen Sanktionen, die die

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Konkretisierung der Pläne zur Einführung des digitalen Euro

https://infopoint-europa.de/de/articles/digitaler-euro

Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Legislativvorschlag über die mögliche Einführung eines digitalen Euros. Der Rat der Europäischen Zentralbank entscheidet voraussichtlich im Herbst 2023 über den Übergang in die nächste Phase des Projekts „Digitaler Euro“.
Bei einem digitalen Euro bliebe die Rolle von Zentralbankgeld erhalten, denn ungeachtet

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Landstrompflicht für Kreuzfahrtschiffe in Hamburg: Was hat das mit der EU zu tun?

https://infopoint-europa.de/de/articles/landstrompflicht-fuer-kreuzfahrtschiffe-in-hamburg

Ab 2027 soll im Hamburger Hafen für viele Schiffe eine Pflicht zur Nutzung von Landstrom gelten. Derzeit ist es für viele Reedereien günstiger, Strom mit schiffseigenen, Dieselbetriebenen Generatoren zu erzeugen, wenn ein Schiff im Hafen liegt. Diese Methode ist allerdings umweltschädlicher als der zentral erzeugte Landstrom. Aber was hat das alles mit der EU zu tun? 
Landstromanlagen in Hamburg beziehen laut HPA zu 100 Prozent grünen Strom und haben bei

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Der Apple-Beschluss der Europäischen Kommission: Unionsrechtliche Beihilfenaufsicht im Steuersektor

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-apple-beschluss-der-europaeischen-kommission-unionsrechtliche-beihilfenaufsicht-im-steuersektor

Am 30. August 2016 hat eine Entscheidung der Europäischen Kommission für viel Aufsehen gesorgt. Mit ihrem sogenannten „Apple-Beschluss“ verpflichtete sie die Republik Irland knapp 13 Milliarden Euro Steuern vom Apple Konzern einzufordern.  Mehr zum „Apple-Beschluss“ im nachfolgendem Beitrag.
Der Gewinn aus diesem Verkauf ist dann bei ASI und nicht dem deutschen Händler zu

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