Stadt Meldorf: Detail https://www.stadt-meldorf.de/buergerservice-politik/amtsverwaltung/was-erledige-ich-wo/detail/wohngeld-erstmalig-oder-neu-beantragen-248393842?goto-item=service-onlineProcedure
Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
