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Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Stadt Gera

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Bürgerinnen und Bürger müssen in verschiedenen Lebenslagen ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.
Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei