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Rechtliche Grundlagen | Landeshauptstadt Dresden

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Illegales Graffiti-Sprühen gilt in Deutschland grundsätzlich als Sachbeschädigung und steht damit unter Strafe und wird strafrechtlich verfolgt. Je nach Schwere drohen hohe Geldstrafen oder mühselige Sozialstunden, denn die Person macht sich schadensersatzpflichtig.
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