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Hirseauflauf mit Früchten – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/rezept/hirseauflauf-mit-fr%C3%BCchten.html

Bio, vegan, ohne Gluten und Laktose, zuckerfrei, kalorienarm – Labels, die derzeit in aller Munde und auf allen Packungen sind, aber dennoch stetig die Frage aufwerfen: Will ich das dann überhaupt essen? Gerade ein Nachtisch muss doch durch andere Qualitäten überzeugen! Nein, ehrlich gesagt nicht unbedingt: Dieser …
Bei 200 Grad (Umluft 180 Grad) auf unterster Schiene für ca. 35 Minuten backen –

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Einfache Weihnachtsplätzchen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/rezept/einfache-weihnachtspl%C3%A4tzchen.html

Weihnachtszeit ist Plätzchenzeit! Vom Zimtstern bis zum Elisenkuchen – die Läden sind berstend voll mit einer atemberaubenden Auswahl an weihnachtlichen Gaumenfreuden. Warum also Zeit und Mühe investieren und selbst backen? Nichts gegen einen schmackhaften Baumkuchen – aber auch die allereinfachsten selbst gebackenen …
Bei 175 bis 200 Grad im vorgeheizten Backofen auf mittlerer Schiene 8 – 10 Minuten

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Verstärkung für das DBSV-Team gesucht – vier Stellenausschreibungen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/aktuell/4-ausschreibungen.html

Das kommende Jahr wird für den DBSV viele spannende neue Herausforderungen bringen. Deshalb wenden wir uns heute gleich mit vier Stellenanzeigen an Sie – wir freuen uns, wenn Sie diese verbreiten. Die vollständigen Ausschreibungen finden Sie unter: www.dbsv.org/stellen Bewerbungsschluss für alle vier Stellen ist der …
Redakteurin (15 Wochenstunden) Ihr Aufgabengebiet umfasst Assistenz unter anderem bei

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Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) zur Vertrauensdiensteverordnung (VDV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/vertrauensdiensteverordnung.html

§ 20 Abs. 1 des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) legt den Rahmen für die in einer Rechtsverordnung zu treffenden Regelungen wie folgt fest: „Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung nähere Anforderungen an die Zugänglich- und Nutzbarmachung von Vertrauensdiensten nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 …
Schließlich müssen die Prüfstellen bei Beschwerden im Sinne von § 7 Abs. 3 VDG rechtssicher

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