Ist die Angabe „wohltuend gut“ auf Kräuterbonbons erlaubt? | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/ist-die-angabe-wohltuend-gut-auf-kraeuterbonbons-erlaubt
Ein Anbieter von Kräuterbonbons bewirbt seine Bonbons mit der Angabe „wohltuend gut“. Ist das nicht ein gesetzlicher Verstoß?
Antwort Bei der Angabe „wohltuend gut“ ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht
