Datenschutz – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/datenschutz.html
Beantwortung Ihrer Anfragen auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) und b)
Beantwortung Ihrer Anfragen auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) und b)
Interview mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Inklusion und Barrierefreiheit sind für ihn bei vielen Themen fester Bestandteil.
Verabschiedet vom Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) im November 2010.
B. bei Kindern, die so früh geboren werden, dass Augen und Ohren noch nicht ausgereift
Gemeinsame Pressemitteilung zum „Tag des weißen Stockes“ (15. Oktober) des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und der PRO RETINA Deutschland
Zur Unterstützung bei eingeschränktem Sehvermögen oder Blindheit gibt es eine Vielzahl
B. nach Schlaganfall – denen Rehabilitationsangebote zur Verfügung stehen – fordern
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Der Gesetzentwurf zielt im Wesentlichen darauf ab, die neuen Mobilitätsangebote mit ihren flexiblen Bedienformen in das Personenbeförderungsrecht zu integrieren. Für Menschen mit Seheinschränkungen sind die Regelungen in Bezug auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit aus Sicht des DBSV bislang unzureichend. Das …
Einführung des Absatzes 1a Satz 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b
ihrer Entwicklung eine spezialisierte sinnesspezifische Frühförderung benötigen, bei
Bei der Samstagabendshow mit Musik, Ratespielen und Talks warten auf das Publikum