Vorgesehen zum Löschen – Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Vorgesehen-zum-L%C3%B6schen-Sonn-und-Feiertagsausnahmen-Erteilung-im-Reisegewerbe.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.257.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, mÃŒssen Sie grundsÀtzlich die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sowie des Gesetzes ÃŒber den Schutz der Sonn- und Feiertage beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe …
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