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BMUKN: Sicheres Spielzeug: Spielzeug in der Weihnachtszeit verantwortungsvoll verschenken | Meldung

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/sicheres-spielzeug-spielzeug-in-der-weihnachtszeit-verantwortungsvoll-verschenken

Unter dem Weihnachtsbaum darf Spielzeug nicht fehlen. Wenn Sie in der Vorweihnachtzeit Spielzeug für ein Kind kaufen, gilt es allerdings einige Dinge zu beachten, damit Ihr Geschenk für das Kind auch sicher ist.
ausgepackt ist und die Kinder damit spielen, ist es wichtig aufmerksam zu bleiben, damit bei

BMUKN: Tipp des Monats: Umweltfreundliches Putzen heißt auch energiesparendes Staubsaugen | Meldung

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/tipp-des-monats-umweltfreundliches-putzen-heisst-auch-energiesparendes-staubsaugen

Staubsauger mit hoher Umweltqualität verbrauchen wenig Energie, und emittieren wenig Staub. Das Umweltzeichen sorgt zudem dafür, dass keine umweltbelastenden Materialien verwendet werden und das Gerät langlebig ist.
So fordert das Umweltzeichen bei Staubsaugern beispielsweise, dass deren Motoren

BMUKN: Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/verordnung-ueber-vorausleistungen-fuer-die-einrichtung-von-anlagen-des-bundes-zur-sicherstellung-und-zur-endlagerung-radioaktiver-abfaelle

Der Bund hat die Aufgabe Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten. Entsprechend dem Verursacherprinzip haben die Vorausleistungspflichtigen die notwendigen Kosten für die Einrichtung eines solchen Endlagers zu tragen.
Endlagervorausleistungsverordnung Verordnungen | EndlagerVlV Downloads / Links Verordnungstext bei

BMUKN: Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-einer-ersten-verordnung-zur-aenderung-der-brustkrebs-frueherkennungs-verordnung

Mit dem Entwurf wird die für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren bereits zugelassene Untersuchung mit Röntgenstrahlung zur Brustkrebsfrüherkennung künftig auch bis zur Vollendung des 76. Lebensjahres ermöglicht.
ist Früherkennung unter Anwendung von Röntgenstrahlung oder radioaktiven Stoffen bei