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Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/richtlinie-fuer-die-physikalische-strahlenschutzkontrolle-zur-ermittlung-der-koerperdosis-bei-innerer-exposition-169-strlschg-64-66-und-150-strlschv

Der RL Inkorporationsüberwachung enthält die grundlegenden Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung beruflich exponierter Personen.
Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei

BMUKN: Das Wasserhaushaltsgesetz: Wasser ist für alle da und wird staatlich bewirtschaftet: Das wasserrechtliche Benutzungsregime | Meldung

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/das-wasserhaushaltsgesetz-wasser-ist-fuer-alle-da-und-wird-staatlich-bewirtschaftet-das-wasserrechtliche-benutzungsregime

Wasser ist auf der ganzen Welt ein kostbares Gut. In Deutschland ist zwar ausreichend davon vorhanden, dennoch müssen für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Wasserressourcen die Eigentumsverhältnisse klar sein.
Bei unzumutbaren Beeinträchtigungen des Eigentums haben die Betroffenen Anspruch

BMUKN: Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-einer-zweiten-verordnung-zur-aenderung-der-strahlenschutzverordnung

Mit dem Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung wird die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
verwendeten Dosiskoeffizienten aus der Zusammenstellung im Bundesanzeiger Nummer 160a und b

der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-zur-verordnung-zur-aenderung-der-verordnung-zur-begrenzung-der-emissionen-fluechtiger-organischer-verbindungen-bei-der-verwendung-organischer-loesemittel-in-bestimmten-anlagen-31-bimschv

Der vorliegende Entwurf einer Artikelverordnung setzt die luftseitigen Anforderungen der folgenden Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission in nationales Recht um.
der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei