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kinofüralle.de – Barrierefreies Kinoprogramm ab heute online! – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/pressemitteilung/kino-f%C3%BCr-alle.html

Berlin. Pünktlich zur Berlinale startet das barrierefreie Kinoprogramm auf www.kinofüralle.de. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) bietet auf dieser Plattform umfassende Informationen zu barrierefreien Filmen und Kinos.
Auch Sondervorführungen wie die Hörfilme bei der Berlinale sind hier aufgeführt.

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EU-Förderprogramm „Kreatives Europa“ wird inklusiver – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/aktuell/eu-f%C3%B6rderprogramm-kreatives-europa-wird-inklusiver.html

Mit dem Programm „Kreatives Europa unterstützt die Europäische Kommission den europäischen Kultur- und Mediensektor. Es läuft von 2021 bis 2027. Die ersten Ausschreibungen im Rahmen dieses Programms zeigen positive Entwicklungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
Bei den Filmen, die nun für eine Förderung eingereicht werden können, soll insbesondere

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Resolution „Blindengeld sichern und weiterentwickeln!“ – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-blindengeld.html

Das einkommens- und vermögensunabhängig gewährte pauschale Blindengeld ist jetzt und in der Zukunft ein zwingend notwendiger Nachteilsausgleich für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies gilt auch und gerade vor dem Hintergrund des 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes. Deshalb fordert …
Landesblindengeldgesetze sind so aufeinander abzustimmen, dass Leistungslücken bei

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Blindenfeindlich und inakzeptabel – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/pressemitteilung/blindenfeindlich-und-inakzeptabel.html

Berlin – In einem Offenen Brief kritisiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (BT-Drs. 19/3071).
Vielmehr müssen bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben die Ziele des Marrakesch-Vertrages

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