Betrieb einer Gaststätte https://www.wolfsburg.de/rathaus/stadtverwaltung/01-buergerdienste/gaststaetten
Für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbiss, einer Diskothek oder eines ähnlichen Betriebes ist spätestens vier Wochen vor der Eröffnung eine Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz erforderlich
Personalausweis oder Pass Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen Blick
