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geeigneter Risikominimierungsansätze zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume bei

https://www.bundesumweltministerium.de/download/entwicklung-geeigneter-risikominimierungsansaetze-zum-schutz-gefaehrdeter-arten-und-ihrer-lebensraeume-bei-der-luftausbringung-von-pflanzenschutzmitteln-in-waeldern-und-im-weinbau

Die Bekämpfung von Schadinsekten durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mittels Luftfahrzeugen ist grundsätzlich gesetzlich verboten. Ausnahmen sind für Kronenbereiche von Wäldern und Steillagen des Weinbaus möglich, aber nur unter
geeigneter Risikominimierungsansätze zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume bei