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Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen – Häufig gestellte Fragen (FAQ) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Anerkennung-und-Beaufsichtigung-von-Pruefsachverstaendigen-Haeufig-gestellte-Fragen-FAQ

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW. Die gemäß § 4 PrüfVO NRW
der erforderlichen besonderen Sachkenntnis (durch die entsprechende Fachprüfung bei

Einbau von Recyclingmaterial und Bodenaushub | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Wasserwirtschaft/Grundwasser-und-Wasserversorgung/Einbau-von-Recyclingmaterial

Jede Benutzung eines Gewässers bedarf nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Als Benutzung im Sinne des WHG gelten nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 auch
Vorhaben eine Anzeigepflicht, eine Zustimmung oder eine wasserrechtliche Erlaubnis bei

Kommunales | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Kommunales

Als Kommunalaufsicht über die Städte, Gemeinden und Kreise des Regierungsbezirks nimmt die Bezirksregierung ein breites Aufgabenspektrum wahr. Im Bereich Katasterwesen beaufsichtigt sie Katasterbehörden, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurbüros.
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