Beitrag 4 Kinder-Influencerinnen und -Influencer – Bayerischer Erziehungsratgeber https://www.baer.bayern.de/elternbriefe-medienbriefe/medienbriefe/medienbrief-5/beitrag/kinder-influencer.php
Auf Kanälen wie YouTube, Instagram oder TikTok vermarkten einige Eltern ihren Nachwuchs als Werbeträgerinnen und Werbeträger.
Rechtliches: Beschäftigung von Kindern Bei Kindern unter 14 Jahren können die Personensorgeberechtigten
