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2.7. Gliederungsteile in den Rechtsakten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2.7-subdivisions-of-acts&lang1=fi

Hier finden Sie eine Tabelle mit den Gliederungsteilen in den Rechtsakten, ihrer Nummerierung (falls vorhanden) und der Art und Weise, wie auf sie im Text verwiesen wird.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

2.2.1. Bezugsvermerke – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2.2.1-citations&lang1=fi

Die Bezugsvermerke nennen die Rechtsgrundlagen des Rechtsakts und, gegebenenfalls, die Verfahrensakte, die Zuleitung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente und das angewandte Verfahren.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

2. Aufbau von Rechtsakten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2-structure-legal-act&lang1=fi

Rechtsakte sind streng gegliedert, und je nach Komplexität des Textes können Gliederungsteile wie Teil, Titel, Kapitel oder Abschnitt in der Präambel, im verfügenden Teil und in den Anhängen verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.