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5.9.3. Verweise auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.3-references-to-cases&lang1=de

Verweise auf die Rechtsprechung unterscheiden sich in den Veröffentlichungen des Gerichtshofs geringfügig von denen in anderen Veröffentlichungen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.4.2. Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.4.2-international-standard-serial-number&lang1=de

Fortlaufende Ressourcenmüssen durch eine Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) gekennzeichnet werden, die das Amt für Veröffentlichungen zuteilt.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.3.2. Information betreffend das Druckerzeugnis – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.3.2-printed-paper-product

Alle Druckerzeugnisse müssen grundsätzlich den Namen des Druckers und das Land des Drucks, das/die zutreffende(n) Umweltzeichen und gegebenenfalls Angaben zum verwendeten Papier enthalten.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

Einleitung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=preamble&lang1=de

Die Einleitung zum Amtsblatt enthält einen Überblick über die Geschichte des Amtsblatts, die Autorendienste und die Hilfsmittel und Nachschlagewerke, die für die im Amtsblatt zu veröffentlichenden Texte verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.