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4.4.2. Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.4.2-international-standard-serial-number

Fortlaufende Ressourcenmüssen durch eine Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) gekennzeichnet werden, die das Amt für Veröffentlichungen zuteilt.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.6. Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission: amtliche Bezeichnungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=9.6-commission-directorates-general-services

Die Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission werden in Voll- oder Kurzform bezeichnet, mit gängigem oder internem Kürzel und nach Politikbereichen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.4.3. Digital Object Identifier (DOI) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.4.3-digital-object-identifier

Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein System zur Identifizierung eines Produkts in einer digitalen Umgebung und soll die permanente Aufrechterhaltung von Hyperlinks sicherstellen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

9.5.5. Euratom-Agenturen und -Einrichtungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=9.5.5-euratom-agencies-and-bodies

Die Euratom-Agenturen und -Einrichtungen sollen die Aufgaben wahrnehmen, mit denen sie durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) betraut werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.