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3.4.1. Reihenfolge der Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.4.1-order-of-treaties

Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.2.4. Verweise auf Änderungen eines Rechtsakts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.2.4-references-to-amendments-to-an-act&lang1=de

Verweise auf die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte sind immer als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, daher enthalten die Fußnoten nur die Fundstelle der ursprünglichen Fassung und erwähnen keine späteren Änderungen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

1.3.1. Einordnung der Dokumente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=1.3.1-classification-of-documents&lang1=de

Die in der Reihe C veröffentlichten Dokumente sind in fünf Rubriken unterteilt: Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen (C I), Mitteilungen (C II), Vorbereitende Rechtsakte (C III), Informationen (C IV) und Bekanntmachungen (C V).
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.4.4. Reihenfolge der Sprachen und mehrsprachige Texte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.4.4-languages-and-multilingual-texts&lang1=de

Die Bezeichnungen, die Abkürzungen und die Reihenfolge der Sprachen und Sprachfassungen sind so festgelegt, dass sie in allen EU-Texten in gleicher Weise verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.3.1. Änderungen im Text – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.3.1-amendments-in-the-text&lang1=de

Die Darstellung von Änderungen im Text richtet sich danach, ob sie einen ganzen Artikel, einen näher bezeichneten oder nicht bezeichneten Unterabsatz, einen Satz oder einen Teil eines Satzes betreffen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.3.1. Änderungen im Text – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.3.1-amendments-in-the-text

Die Darstellung von Änderungen im Text richtet sich danach, ob sie einen ganzen Artikel, einen näher bezeichneten oder nicht bezeichneten Unterabsatz, einen Satz oder einen Teil eines Satzes betreffen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.2. Originaldokumente (Manuskripte) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.2-original-documents&lang1=de

Die Erstellung von Manuskripten und die Textverarbeitung sind mit verschiedenen IT-Verfahren verknüpft, die empfohlen werden, um die optimale Aufbereitung der zur Veröffentlichung bestimmten Texte zu sichern.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.