3.2.3. Verweise auf Gliederungsteile eines Rechtsakts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.2.3-references-to-subdivisions-of-an-act
Die Elemente eines Verweises werden in absteigender Reihenfolge angeführt, vom Allgemeinen zum Besonderen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.