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Anhang A9 – Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen: mehrsprachige Liste – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=annex-a9-institutions-bodies-services-organisations

Das Verzeichnis enthält eine mehrsprachige Liste der Namen aller Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union in den 24 EU-Amtssprachen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.1. Verweise auf das Amtsblatt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.1-references-to-the-official-journal&lang1=fi

Für Verweise auf das Amtsblatt wird je nach Kontext eine der folgenden drei Formen verwendet: Langform, Kurzform oder die abgekürzte Form. Mit der Einführung der einzelnen Veröffentlichung pro Rechtsakt erhalten die Verweise auf Dokumente in der Reihe L und der Reihe C den European Legislation Identifier (ELI).
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

5.9.4. Literaturverweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.4-bibliographic-references&lang1=fi

Literaturverweise beinhalten verschiedene Elemente (wie Name des Autors, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Jahr der Veröffentlichung), die von der Art und Quelle abhängen, auf die verwiesen wird.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.