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Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Inhalt und Bindungswirkung

https://infopoint-europa.de/de/articles/die-charta-der-grundrechte-der-europaeischen-union-inhalt-und-bindungswirkung

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union definiert die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Diese Grundrechte sind von den Organen und Institutionen der Europäischen Union sowie von den Mitgliedstaaten, wenn sie Unionsrecht umsetzen oder anwenden, zu achten und zu garantieren. 
Kapitel 5 enthält die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu

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100 Tage im Amt

https://infopoint-europa.de/de/articles/von-der-leyens-zweite-amtszeit

Am 1. Dezember 2024 trat Ursula von der Leyen ihre zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission an. Während ihr Antrittsprogramm deutlich die wirtschaftliche Entwicklung in den Mittelpunkt stellte, fordern neue geopolitische Realitäten 100 Tage später ein radikales Umdenken.
italienische Ministerpräsident Draghi und Kommissionspräsidentin von der Leyen bei

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Deutschland und der Draghi-Report

https://infopoint-europa.de/de/articles/eu-competitiveness-looking-ahead

Der zweite große Bericht zur Reform der Europäischen Union dieses Jahres ist erschienen: Der Text des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten und EZB-Chefs Mario Draghi war auch in Deutschland mit Spannung erwartet worden. Digitalverbände reagieren positiv auf Draghis Vorschläge, die Reaktionen aus der Bundespolitik sind gespalten.
Mario Draghi und Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des "Draghi-Report" (Foto

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Der Beitritt der EU zur EMRK – überflüssig oder überfällig?

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-beitritt-der-eu-zur-emrk-ueberfluessig-oder-ueberfaellig

Am 1. Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz des Rates der Europäischen Union (EU) übernommen. In das Programm für die sechsmonatige Präsidentschaft wurde das Ziel aufgenommen, die Verhandlungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wieder voranzutreiben.1 Dieser Aspekt war zuvor einige Jahre von der EU vernachlässigt worden. Das Wiederaufgreifen des Ziels soll zum Anlass genommen werden, sich mit dem Beitritt der EU zu diesem völkerrechtlichen Vertrag näher auseinanderzusetzen.  
Setzt sich der Staat hiermit bei einer Entscheidung nicht auseinander, verstößt er

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