Getrennt unter einem Dach: Scheidungsantrag kann scheitern – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/getrennt-unter-einem-dach-scheidungsantrag-kann-scheitern/
Theoretisch können auch Paare, die weiterhin zusammen in einer Wohnung leben, ihre Trennung nachweisen und die Scheidung beantragen. Nur getrennt zu schlafen, reicht dabei aber nicht.
Es reichte nicht aus, dass die beiden getrennte Schlafzimmer und Bäder genutzt haben
