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Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Denkmalschutz/

Denkmale in Form von Kirchen, Bürgerhäusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prägen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und überliefern Wissen über lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze überwacht. So bleibt das uns nur kurz überantwortete Erbe auch für die zukünftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus künstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen städtebaulichen Gründen unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde geführt. Während die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss für die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
SteuervergÃŒnstigungenPDF-Datei: 80 kB Interne Links DenkmÀler Übersichtskarte aller

Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Denkmalschutz/?La=1

Denkmale in Form von Kirchen, Bürgerhäusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prägen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und überliefern Wissen über lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze überwacht. So bleibt das uns nur kurz überantwortete Erbe auch für die zukünftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus künstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen städtebaulichen Gründen unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde geführt. Während die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss für die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
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Stadtentwicklung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Stadtentwicklung/

Die Stadtentwicklung umfasst die strukturelle und räumliche Entwicklung eines urbanen Raumes. In dieser Disziplin werden neben sozialen und kulturellen Belangen auch ökologische und ökonomische Aspekte betrachtet und miteinander abgewogen. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die Potentiale urbaner Räume zu erkennen, sie zu planen, zu steuern und mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entfalten. Ziel ist es, die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hierdurch lebenswerter, nachhaltiger, funktionaler und zukunftsfähiger zu machen. Bedeutsam ist hierbei die strategische und stetige Beobachtung, Analyse und Bewertung zur langfristigen Bedarfsentwicklung in den verschiedenen kommunalen Bereichen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern sowie externen Akteuren werden auf dieser Grundlage Konzepte und Strategien entwickelt, die schließlich den Rahmen für die künftige strukturelle und räumliche Entwicklung der gesamten Vier-Tore-Stadt bilden und das Entwicklungsziel über einen langfristigen Zeithorizont hinweg definieren. Hier grenzt sich die Stadtentwicklung maßgeblich von der Stadtplanung ab. Während die Stadtentwicklung der informellen Planung zugeordnet wird, die den übergeordneten Rahmen bildet und langfristig strategische Prozesse bzw. Visionen beschreibt, definiert die formelle Stadtplanung konkrete Werkzeuge mit rechtlicher Verbindlichkeit über einen deutlich kürzeren Zeithorizont. Zielsetzung ist es, die Stadtentwicklung konzeptionell auf die sich verändernden demographischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auszurichten. Darüber hinaus dient das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für die Städtebauförderung sowie die Inanspruchnahme weiterer finanzieller Unterstützung aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.
Umso wichtiger ist die Kenntnis, Beachtung und Abwägung aller Belange bei der Aufstellung

Stadtentwicklung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Stadtentwicklung/?La=1

Die Stadtentwicklung umfasst die strukturelle und räumliche Entwicklung eines urbanen Raumes. In dieser Disziplin werden neben sozialen und kulturellen Belangen auch ökologische und ökonomische Aspekte betrachtet und miteinander abgewogen. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die Potentiale urbaner Räume zu erkennen, sie zu planen, zu steuern und mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu entfalten. Ziel ist es, die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hierdurch lebenswerter, nachhaltiger, funktionaler und zukunftsfähiger zu machen. Bedeutsam ist hierbei die strategische und stetige Beobachtung, Analyse und Bewertung zur langfristigen Bedarfsentwicklung in den verschiedenen kommunalen Bereichen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern sowie externen Akteuren werden auf dieser Grundlage Konzepte und Strategien entwickelt, die schließlich den Rahmen für die künftige strukturelle und räumliche Entwicklung der gesamten Vier-Tore-Stadt bilden und das Entwicklungsziel über einen langfristigen Zeithorizont hinweg definieren. Hier grenzt sich die Stadtentwicklung maßgeblich von der Stadtplanung ab. Während die Stadtentwicklung der informellen Planung zugeordnet wird, die den übergeordneten Rahmen bildet und langfristig strategische Prozesse bzw. Visionen beschreibt, definiert die formelle Stadtplanung konkrete Werkzeuge mit rechtlicher Verbindlichkeit über einen deutlich kürzeren Zeithorizont. Zielsetzung ist es, die Stadtentwicklung konzeptionell auf die sich verändernden demographischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auszurichten. Darüber hinaus dient das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für die Städtebauförderung sowie die Inanspruchnahme weiterer finanzieller Unterstützung aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.
Umso wichtiger ist die Kenntnis, Beachtung und Abwägung aller Belange bei der Aufstellung