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Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:936157-VLR/beurkundung-einer-eheschliessung-im-ausland-durch-ein-deutsches-standesamt/

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig. Spezielle Hinweise für – Stadt HeppenheimHat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Dies gilt auch für Personen mit deutschem Personalstatut. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis Übersetzungen aller

Nachbeurkundung einer Eheschließung beantragen | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:1118662-VLR/nachbeurkundung-einer-eheschliessung-beantragen/

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen. Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.  Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.  Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Die Nachbeurkundung hat aber Vorteile:  •    Sie können sich jederzeit eine Eheurkunde ausstellen lassen (z.B. wenn Ihre ausländische Urkunde verloren geht). •    Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde. Dies erleichtert den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen. •    Sie brauchen in Zukunft keine Übersetzungen und Beglaubigungen Ihrer ausländischen Urkunde mehr.  
deutsche Auslandsvertretung Bei Geburt der Ehegatten im Ausland Übersetzungen aller