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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/vorkaufsrecht-der-gemeinde-beantragung-eines-negativzeugnisses-88162/

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Der Antrag wird in aller Regel vom Notariat, das den Kaufvertrag beurkundet, gestellt