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Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/sport-und-schuetzenverein-beantragung-einer-foerderung-fuer-den-sportbetrieb-30815/

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/erzieherischer-kinder-und-jugendschutz-inanspruchnahme-von-angeboten-28642/

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit Risiken umzugehen und sie vor Gefahren zu schützen.
Jugendschutz die Förderung einer alters- und entwicklungsangemessenen Erziehung aller

Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gefahrgutbefoerderung-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-fahrwegbestimmung-und-sonstigem-1799/

Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
Für die Beförderung aller anderen gefährlichen Güter, für die nach den Vorschriften

Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/vorkaufsrecht-der-gemeinde-beantragung-eines-negativzeugnisses-88162/

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Der Antrag wird in aller Regel vom Notariat, das den Kaufvertrag beurkundet, gestellt