Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fliegende-bauten-anzeige-der-aufstellung-und-der-gebrauchsabnahme-80641/
Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.
Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen, Reklametürme, Zelte aller Art, Tragluftbauten