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Deutscher Turner-Bund | Startrechte und Jahresmarken

https://www.dtb.de/passwesen/startrechte-und-jahresmarken

Der Verein beantragt für die jeweiligen Wettkämpfer die Startrechte. Mit der Zahlung der Jahresgebühr erwirbt der Verein für den Sportler/die Sportlerin eine Jahresmarke. Dies berechtigt den Sportler/die Sportlerin zur Teilnahme an Wettkämpfen im jeweiligen Wettkampfjahr. Eine Jahresmarke ist immer vom 1.1. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig.
Startrechte gibt es für nahezu alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund.