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Wuermeling: Brexit ist Zäsur und Chance | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/wuermeling-brexit-ist-zaesur-und-chance-665634

Aus der Sicht von Bundesbankvorstandsmitglied Joachim Wuermeling ist der Brexit eine Zäsur, die die Rolle von London als europäisches Finanzzentrum abschwächen wird. In der EU könne sich in der Folge ein eigener globaler und digital vernetzter Finanzplatz entwickeln, eine „Digital City of Europe“, sagte Wuermeling bei einer Veranstaltung in Frankfurt am Main.
Außerdem fehle bisher ein wettbewerbsfähiger Rechtsrahmen trotz aller EU-Harmonisierung

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Deutlich weniger falsche 20er | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/deutlich-weniger-falsche-20er-665188

Die Deutsche Bundesbank hat im Jahr 2016 rund 82.200 falsche Euro‑Banknoten im Nennwert von 4,2 Millionen Euro registriert – 14 Prozent weniger als im Vorjahr. Insbesondere die Zahl der 20‑Euro‑Fälschungen ist nach Einführung der neuen 20‑Euro-Noten der Europa-Serie deutlich zurückgegangen.
europäischer Ebene merklich weniger 20‑Euro-Fälschungen aufgetreten. 45 Prozent aller

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Brexit-bezogene Informationen für Finanzinstitute | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/brexit-bezogene-informationen-fuer-finanzinstitute

Zum 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) verlassen. Wie im Austrittsabkommen vereinbart, hat zur gleichen Zeit eine Übergangsfrist begonnen, die bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Vorerst ändert sich damit für Finanzintermediäre nichts. Allerdings sollten betroffene Finanzintermediäre diesen Zeitraum nutzen, um sich angemessen auf die Zeit nach dem Ende der Übergangsphase vorzubereiten.
Die provisorische Anwendung, der der Europäische Rat bis zum Jahreswechsel aller

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Brexit-bezogene Informationen für Finanzinstitute | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/brexit-bezogene-informationen-fuer-finanzinstitute/brexit-bezogene-informationen-fuer-finanzinstitute-597826

Zum 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) verlassen. Wie im Austrittsabkommen vereinbart, hat zur gleichen Zeit eine Übergangsfrist begonnen, die bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Vorerst ändert sich damit für Finanzintermediäre nichts. Allerdings sollten betroffene Finanzintermediäre diesen Zeitraum nutzen, um sich angemessen auf die Zeit nach dem Ende der Übergangsphase vorzubereiten.
Die provisorische Anwendung, der der Europäische Rat bis zum Jahreswechsel aller

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