Kreditrisikominderungstechniken und Aufrechnungsvereinbarungen | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/eigenmittelanforderungen/kreditrisiko/kreditrisikominderungstechniken-und-aufrechnungsvereinbarungen-598434
Mit Kreditrisikominderungstechniken werden Besicherungsverträge der Institute bezeichnet, mit denen Risiken von Kreditpositionen reduziert werden.
ist aber die Anwendung der Internen Modelle Methode (IMM) als risikosensitivste aller