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Kontrollplan zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Abfall-Kreislaufwirtschaft-und-Bodenschutz/Kontrollplan-zur

Die  EU-Abfallverbringungsverordnung  ( VVA ) regelt die behördliche Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen. Erstmalig zum 01.01.2017 ist entsprechend Artikel 50
Der Kontrollplan wird alle drei Jahre fortgeschrieben und nennt im Wesentlichen die