Bauliche Anlagen des öffentlichen Bauherrn | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/bauaufsicht/bauliche-anlagen-des-oeffentlichen-bauherrn
Bauliche Anlagen sowie sonstige Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW werden neben privaten Bauherrn auch von öffentlichen Bauherrn – wie dem Land Nordrhein-Westfalen, dem
setzt er für das Land NRW Neubauten um und ist für die Erhaltung und Modernisierung aller