BMJV – Gewaltenteilung – Bundesregierung und Bundesministerien im Gesetzgebungsverfahren https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/regierung_ministerien/regierung_ministerien_artikel.html?nn=17180
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als der gewählten Volksvertretung. Die Bundesregierung hat dabei das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung und die Bundesministerien nehmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zudem auf Anfrage des Parlaments eine beratende und unterstützende Rolle wahr.
den Vereinten Nationen Die Vereinten Nationen Übereinkommen zum Schutz aller